Krankenversicherung und das bilaterale Abkommen mit der Türkei

Tag für Tag bekommen wir durch die Medien mitgeteilt, was diesen Herrn Erdogan alles an uns stört. Drohungen mit eingeschlossen. Die Kommentare einiger Politiker erinnern mich an Beschwichtigungen, um den bellenden Präsidenten der Türkei ja nicht zu ärgern!!
Aus falsch verstandener Toleranz, mache ich aber aus meinem Herzen keine Mördergrube! Und den hier für Erdogan Fahnen schwingenden türkischen und deutsch-türkischen Mitbürgern/Bürgerinnen möchte ich ganz klar sagen: Hört auf, schaut hin wie sie die Türkei immer weiter weg entwickelt, von dieser Freiheit und der Sicherheit, die ihr hier bei uns genießt! Deshalb möchte ich heute einen Blick auf eine gesellschaftspolitisch wichtige, doch total vergessene, aus türkischer Sicht als selbstverständlich gesehene Faktenlage lenken. Machen wir das Fass auf über die Krankenversicherung – und das bilaterale Abkommen mit der Türkei Familienversicherung. Im Rahmen dieses Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei sind bei in Deutschland gesetzlich krankenversicherten türkischen Staatsangehörigen folgende Personen mitversichert:
• In der Türkei lebende Kinder. Dies wird nur bei der Krankenkasse angegeben, eine Prüfung der tatsächlichen Familienzugehörigkeit erfolgt nicht.
• Die in der Türkei lebende Ehefrau sowie auch nicht berufstätige Eltern
• Die Lebenspartner in Deutschland der Versicherten Person.
Dieses Sozialversicherungsabkommen Deutschland / Türkei stammt vom 30. April 1964 anlässlich der Anwerbung von türkischen Gastarbeitern!! Während der Wirtschaftswunderzeit bestand in Deutschland eine Arbeitskräfteknappheit. Dieses Abkommen sieht vor, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitgeschützt sind. Im Prinzip läuft das so: Geht ein Familienmitglied in der Türkei zum Arzt, schießt die türkische Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung vor. Hinterher lässt sie sich das Geld mittels einer Pauschale von der deutschen Krankenversicherung zurückerstatten.
Was mich hier ernsthaft nervt ist das Vorgehen unserer Politik. was einmal beschlossen wurde, ist wie in Beton gegossen und wird einfach nie mehr angeschaut. Als Beispiel haben wir die Schaumweinsteuer, die im Jahr 1902 von Kaiser Wilhelm dem II als Luxusteuer eingeführt wurde, um unter anderem die kaiserliche Kriegsflotte zu finanzieren! Noch heute profitiert der Fiskus von dieser Entscheidung! Ja, ja er braucht das Geld. Immerhin sind seit 2007 allein aus Deutschland 1 Milliarde in den Topf der EU geflossen, von dem an die Türkei bereits bezahlten 4,8 Milliarden Euro Heranführungshilfe für einen EU Beitritt!! Also was ist los bei uns? Wer in Berlin putzt sich mal die Brille und traut sich dem Herrn in der Türkei die Leviten zu lesen? Wer traut sich dieses seltsame Abkommen mit der Krankenversicherung aus 1964 zu klären und aus heutiger Sicht anzupacken? Jeder von uns ist aufgerufen den hier lebenden Türken und Türkinnen klar zu machen, dieses einseitige Nehmen und die Entwicklung in der Türkei in Richtung autoritäres Regime, wollen wir nicht! Das nennt man übrigens Zivilcourage …die von uns als Gesellschaft gefordert wird. Leider kennt dieses Wort und die damit zusammenhängende Haltung in der politischen Ebene fast niemand mehr!