Wir kennen alle die Sozialversicherungsträger! Wir zahlen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Unsere Beiträge werden überwiegend abgebucht. Ein völlig alltäglicher Vorgang. Firmen bieten die Abbuchung als Zahlungsmittel an. Ich kenne kein Unternehmen, welches dafür Gebühren verlangt! Aber die Sozialversicherungsträger erhalten für ihren “Aufwand beim Einzug der Sozialversicherungsbeiträge” eine Vergütung – genau gesagt 863 Millionen Euro pro Jahr – und wen wunderst es, am meisten davon nehmen die Krankenkassen!!!
Damit ist meine Frage, wo bleibt unser Beitragsgeld, einmal mehr als berechtigt!
Laut Bundesrechnungshofunterlagen können die Kassen nicht belegen, welche Kosten ihnen durch die Abbuchungen entstanden sind. Sie führen für den Beitragseinzug überwiegend keine Kosten-und Leistungsrechnung durch. Seit mehreren Jahren fehlt, ebenfalls laut Bundesrechnungshof, eine Kostentransparenz bei den Kassen! Die oberste Aufsichtsbehörde der Kassen (Bundesgesundheitsministerium) versagt nicht nur in diesem Fall.
Die Sozialversicherungsträger haben inzwischen die Absicht erklärt, bis Ende 2016 eine neue Vereinbarung abzuschließen. Diese Absichtserklärung allein schafft noch nicht die erforderliche Transparenz. Die Ermittlung der tatsächlichen Kosten ist weiterhin ungeklärt, und das seit Jahren! Es fehlt eine Kostenrechnung für den Beitragseinzug der Krankenkassen. Daher ist fraglich, ob sich die Sozialversicherungsträger wie beabsichtigt einigen können.