Ein weiteres Beispiel aus der Serie der allgemeinen Annahme, das kann doch nicht sein! Herr J. hat ein mittelständisches Unternehmen und ist freiwllig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Spitzenverband der Kassen hat für Selbständige und Freiberufler im Jahr 2015 ein willkürliches Einkommen von 2.835 € festgelegt. Da Herr J. aufgrund Auftragsverlusten nur ein tatsächliches monatliches Einkommen von 1 200.–€ hat, werden die Beiträge auf die Mindestbemessungsgrundlage, das sind 75 % aus 2.835.—angesetzt. Heißt, die Krankenkasse geht bei Herrn J. von einem monatlichen fiktiven Einkommen von 2 126,25€ aus! Aufgrund dieser seltsamen Rechenformeln, wird bei Selbstständigen und Freiberuflern, der für alle gesetzlich Versicherten Beitrag von ca.15.5 % (incl. Pflegeversicherung) ausgehebelt – wenn er einkommensmäßig unter die Bemessungsgrundlage fällt! Bei freiwillig Versicherten ergeben sich in solchen Fällen teilweise Kassenbeiträge von 25%–72 % !
Als Herr J erkrankte, beantragte er, dass mitversicherte Krankengeld. Überraschung (die wievielte?) denn das Krankengeld berechnete seine Kasse nach seinem tatsächlichen Einkommen. Seinen monatlichen Beitrag jedoch nach der willkürlichen Beitragsbemessung. Auf Rückfrage bei mehreren Kassen antworteten diese, auch gegenüber einer Redakteurin: Bei freiwillig Versicherten wird das Krankengeld nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet, und nicht nach der vom Spitzenverband vorgegebenen Beitragsbemessung, aus der die monatlichen Beitragszahlungen verlangt werden! Gefragt nach dem WARUM, kam von einer Kasse die Antwort: Es könne ja nicht sein, dass bei Krankheit der Versicherte mehr als er tatsächlich verdient bekommt! Zumal davon auszugehen ist, dass die Selbstständigen dann zu oft krank machen würden!!! Übrigens, Herr J. zahlt auch im Krankheitsfall weiter die Beiträge aus der fiktiven Einkommenssumme! Oft übersteigt bei niederen Einkommen der Beitrag das Krankengeld!
Noch ein kleines Schmankerl gefällig? Nach oben ist alles gedeckelt. Die Verdienstgrenze nach oben liegt bei monatlich 4.050.—Euro! Ab dieser Summe ist der Höchstsatz fällig und der Selbstständige braucht auch keinen Einkommensbescheid mehr vorlegen! Und der Angestellte darf sich ab diesem monatlichen Einkommen privat versichern. Wenn er in der GKV bleibt, wird nicht mehr mathematisch getrickst, da gibt es für alle nur einen Beitrag (im Moment bei 630 €) – egal wie hoch der Verdienst ist! So relativiert sich das alles wieder! Nach oben zahlen die Einkommen z. B. bei jährlich 500 000 Euro (kein Witz gibt es in der GKV kenne ich mehr als Sie ahnen) dann nur noch 0,14 % monatlichen Kassenbeitrag! Für mich steht fest: Dieses System ist nicht reformierbar, es hat nicht nur Fehler, sondern es verstößt massiv gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot!