Von einem der auszog sich selbstständig zu machen!

Nennen wir ihn Herr Opfer, den Jungunternehmer, der sich am 27. 12. 2010 aufmachte in die Welt der Selbstständigkeit.
Sein Einzelhandel lief sofort an. 2010 erzielte er in den verbleibenden 5 Tagen im Dezember einen Gewinn von 1000 €! Er blieb als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse.Seine Kasse stufte ihn unter Vorbehalt ein und verlangte einen Mindestbeitrag von monatlich 220.–€! In den beiden Folgejahren kam er laut Unterlagen auf einen Gewinn von ca.10 000€ !
Als er der Kasse im Dezember 2012 den Steuerbescheid von 2010 vorlegte, rechnete diese das Einkommen der fünf Tage, auf den Monat hoch und kam auf ein Monatseinkommen von 6 200€ !!!! Aus dieser Summe forderte sie den Höchstbeitrag von damals 620 € monatlich!
Aufgrund des Steuerbescheids von 2010 wurden dann auch die Nachzahlungen für die Beiträge 2011/2012 und 2013 berechnet! Es kam zu einer geforderten Nachzahlung für 2011 und 2012 von 9.600 € und eine Forderung des Höchstbeitrages für 2013 von monatlich 620€!! Am 12. 2. 2013 legte Herr Opfer seiner Kasse den Steuerbescheid für 2011 vor. Daraufhin verlangte seine Kasse ab März 2013 wieder den alten Betrag von 220.–€!
Rückwirkend (also vor Einreichung des Steuerbescheids) wurde weder das geringe Einkommen, noch die seltsame Rechenart von seinen Einkünften in 2010 berücksichtigt. ACHTUNG: Die Selbstverwaltungen der Kassen haben sich nicht nur eigene Rechenformeln zugelegt, (siehe oben 5 Tage hochgerechnet auf den Monat) sondern auch entschieden, dass sie zwar nachfordern aber zu viel bezahlte Beiträge nicht zurück bezahlt werden!!!!
Auf Rückfrage berief sich die Kasse auf „gesetzliche Bestimmungen“! Hier ist nicht nur die Redefinition der Begriffe beweisbar, sondern auch arglistige Täuschung! Denn mit dem Begriff „gesetzlich“ wird dem unvoreingenommenen Leser suggeriert, diese Rechenart sei Gesetz! In Wirklichkeit hat der Gesetzgeber lediglich die Rahmenbedingungen festgelegt, die unter anderem den Vorgang der Höhe der Beitragsbemessung den Selbstverwaltungen der Kassen übertragen. Den Kassen wird einheitlich für alle Kassen, die Höhe der Beitragsbemessungen für Selbstständige und Freiberufler von ihrem Spitzenverband mitgeteilt!
Zurück zum Jungunternehmer Herr Opfer. Dem hat seine Kasse für die ungerechtfertigte Nachforderung eine Ratenzahlung angeboten! Am 5. 3. 2013 hat Herr Opfer seinen Ausflug in die Selbstständigkeit beendet und Insolvenz angemeldet!
Die Frage „Was hat Herr Opfer falsch gemacht“ stellte mir der Vater des Jungunternehmers nach einem meiner Vorträge. Fehler ist wohl nicht das richtige Wort, antwortete ich! Nach den mir vorliegenden Fällen stellt sich die Frage, wie viel kriminelle Energie steckt in solchen Vorgängen einer gesetzlichen Krankenkasse? Und genau deshalb müssen und werden diese Fälle auch juristisch geklärt werden, denn Herr Opfer ist KEIN Einzelfall!