Praxisgebühr
Seit dem 1. Januar 2004 sind durch die Gesundheitsreform die Zuzahlungs-Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Praxisgebühr geändert worden. Sie beträgt 10 Euro pro Quartal.
Die Bestimmungen zur Praxisgebühr sind in § 28 des Sozialgesetzbuches V festgelegt. \r\n\r\nIn Wirklichkeit handelt es sich hier um eine Krankenkassengebühr, die übrigens nur der Kranke bezahlt – weil ja nur der zum Arzt geht! Und deshalb sind diese 10 Euro pro Quartal nichts anderes als eine schleichende Beitragserhöhung für Kranke.
Immerhin hoffte 2004 das Bundesgesundheitsministerium auf zusätzliche Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro jährlich – für die Kassen!
Von der Politik wurden die Krankenkassen durch die Wortwahl „Praxisgebühr“ in Schutz genommen.
Bis heute nimmt immer noch eine Großzahl von Patienten an, die 10 Euro stecke sich der Arzt für seine Praxis in die Tasche!
Die wenigsten wissen: Der Arzt wurde von der Politik gezwungen, diese versteckte Beitragserhöhung für die Krankenkassen auszuführen. Das Einziehen, Quittieren, Verwalten muss der Arzt auf seine Kosten übernehmen.
Wir halten fest: Gesundheitspolitiker benennen diese Gebühr uns gegenüber nicht nur falsch, sondern sie deklarieren die Maßnahme als „erzieherische Maßnahme“ für Patienten, damit die nicht so oft zum Arzt gehen!
Dressurakt der Politik gegenüber uns Patienten gelungen!
Inzwischen zahlen wir pro Quartal unsere 10 Euro und denken nicht mehr darüber nach.