In der laufenden Diskussion um unsere Gesundheitsversorgung wird immer wieder Geldmangel angeführt. Längst überfällig, dass wir Kassenpatienten Solidarität üben und zusammen unsere Rechte wahrnehmen. Für mich gehört thematisiert, wie die Kassen mit unseren Beitragsgeldern umgehen.
Es müssen parlamentarische Scheuklappen sein, die unsere Gesundheitspolitiker, auch Volks(ver)treter genannt, aufhaben. Wie sonst können die sogenannten Krankenkassen (Körperschaften öffentlichen Rechts) mit unseren Beitragsgeldern umgehen, als seien wir entmündigt und sie könnten mit unseren Milliarden von Beitragsgeldern, ganz in ihrem Sinne pokern!
Allein die Beratungsfirma McKinsey hat im Jahr 2000 über 28 Millionen Euro vom AOK-Bundesverband kassiert. Die Bundesregierung, genauer gesagt das für die Rechtsaufsicht zuständige Bundesministerium für Gesundheit, legte über die Vorgänge den Mantel des Schweigens – besser gesagt des Verschweigens – und hat das Informationsrecht des Deutschen Bundestages unterlaufen: aktuelles Urteil des BVerfG 2 BvE 5/06 vom 01.07.2009:
Aufgrund einer kleinen parlamentarischen Anfrage zur Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung vom 13.01.2004 antwortete die Bundesregierung am 04.02.2004 (Bundesdrucksache 15/2458, Seite 1 – 4, speziell auf Seite 4): “Grundsätzlich sind die mit den Beratungsfirmen geschlossenen Verträge als interne Unterlagen vertraulich. Darüber hinaus haben sich einzelne Auftragnehmer die Geheimhaltung der vereinbarten Vergütung vertraglich ausbedungen, so dass es bereits aus diesem Grund nicht möglich ist, eine aussagekräftige, detaillierte Gesamtübersicht zu geben.“
Geheimhaltung über vereinbarte Vergütung an ein Wirtschaftsunternehmen? Zur Erinnerung, auch hier handelt es sich um UNSERE Beitragsgelder! Für mich beginnt hier Zweckentfremdung, bis hin zur Unterschlagung.
Renate Hartwig