Patientenleben als Abrechnungsziffer

Teil 4: Alter Wein in neuen Schläuchen

Gut platziert hängen sie für uns in den Wartezimmern, die Plakate, auf denen die Rechtfertigung steht, weshalb wir gesetzlich Versicherten solange u.a. auf einen Arzttermin warten müssen!

Die KVBW (Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg) formuliert für die Ärzteschaft:

„Erstklassige Behandlung MACHEN WIR!

Schnelle Termine: KÖNNEN WIR LEIDER NICHT IMMER ANBIETEN

Die Mittel für die medizinische Versorgung sind von der Bundesregierung gekürzt worden. (..)

Auf weiteren Plakaten vom MEDI Verbund Baden-Württemberg, (einem Zusammenschluss von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und – Therapeuten aller Fachrichtungen) ist zu lesen:

„Wir kämpfen für Ihre medizinische Versorgung- Machen Sie mit!

Ihre Wartezeiten für Arzttermine werden immer länger?

Ihre Ärztinnen und Ärzte haben leider immer weniger Zeit für Sie?

Sie erreichen Ihre Praxis telefonisch nicht mehr?  

Sie haben Probleme, Ihre Medikamente zu bekommen?

Sie finden gar keinen Arzt, keine Ärztin mehr?

Die Politik hat dazu beigetragen, dass sich die ambulante Versorgung drastisch verschlechtert hat. (…)

Es ist dasselbe Ziel, dass Sie und uns verbindet. (..)

Ihr Praxisteam

Das ist Lügen durch Weglassen!

Denn die Wartezeiten, um einen Arzttermin zu bekommen liegt nicht an „der Politik“ sondern ausschliesslich an der Entscheidung von Gesundheitsminister Lauterbach SPD.

ER war es, der der Ärzteschaft Geld, nämlich in Form einer Abrechnungsziffer, die von seinem Vorgänger Spahn CDU für die Aufnahme von neuen Patienten/Innen eingeführt wurde, gestrichen hat. Heißt im Klartext: Da die Ärzteschaft dieses Geld nicht mehr bekommt, wird eben kein neuer Patient/Patientin aufgenommen. Man schiebt den Termin weit hinaus. Hier liegt der wahre Grund weshalb wir Kassenpatienten gigantische Wartezeiten haben.

Hier ein Auszug aus den KV Unterlagen:

(..) Regelung als Anreiz neue Patienten aufzunehmen

Die Neupatientenregelung wurde vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt. Ursprünglich ist vorgesehen, dass die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen müssen, damit Versicherte schneller einen Termin bekommen beziehungsweise einen Facharzt konsultieren können. Leistungen für die Behandlung von Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, sollten in voller Höhe vergütet werden. (..)

Genau diese Unzufriedenheit in der Ärzteschaft und die Folgen für uns Patienten, haben mich 2007 dazu gebracht in die Tiefen der ärztlichen Berufspolitik einzusteigen. Fast identisch, wie vor 17 Jahren, sind die Unzufriedenheitsbekundungen der Ärzteschaft, was die Bezahlung betrifft, die sie für die Behandlung von Kassenpatienten bekommen. Teilweise ist der ärztliche Frust und die Entwicklung für uns als Kassenpatienten, wortwörtlich in meinen Büchern über das Gesundheitssystem und in meinem Blog dokumentiert. Leider handelt es sich bei den jetztigen Beschwerden der Ärzteschaft um „neuen Wein“ in „alten Schläuchen“ Nichts hat sich geändert! Als Privatpatient bekommt man nach wie vor umgehend einen Termin. Als Kassenpatient wirst du, wenn du einen Termin bekommen hast, immmer öfter, ähnlich wie beim Haustürengeschäft, mit individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) „versorgt“ um die finanziellen Lücken in der Arztpraxis zu schließen!! Ergo: es hat sich nichts geändert, nach wie vor sind wir es als Kassenpatienten, die den Frust der Ärzte ausbaden!