Alle Jahre wieder…..!

Wer neue Ziele erreichen will, muss alte Ufer verlassen! Diese alte Weisheit ist zu der breiten Ärzteschaft noch nicht durchgedrungen. Auch am Ärztetag 2015 war das Hauptthema die Verteilung der Honorare. Den Verursachern dieser Verteilerkämpfe, den KV Vorständen, ist es einmal mehr gelungen, ihre Positionen auf den sicheren Stühlen zu festigen! Die Auseinandersetzung mit den Kernfragen des Systems fand auch 2015 nicht statt! Das minimale Zurückrudern von Minister Gröhe, Platzhalter der Lobbyisten, in Sachen „Versorgungsstärkungsgesetz“ wird als Erfolg deklariert! Alle Jahre wieder …..kooperieren die Delegierten der Ärzteschaft bis zur Harmlosigkeit. Die Masse der Ärzte/innen bleibt Zuhause und formuliert den Frust in sozialen Netzwerken. Am Rande wurde – ebenso wie jedes Jahr – der Finanzier des Systems, der Kassenbeitragszahler als Produkt und als Objekt wahrgenommen! Wenn überhaupt, nur wichtig um Unterschriftenlisten zu füllen! Für mich steht einmal mehr fest: Die Situation der Ärzte, die sie seit zig Jahren bemängeln, haben sie selbst verschuldet! Und zwar als inhomogene Zunft der Inkompetenz in Sachen Solidarität, aufgrund von Feigheit und einer, für mich nicht nachvollziehbaren Portion Opportunismus. Die ärztliche Selbstverwaltung KV, ist ein Millionen teures System mit völlig überbezahlten Vorständen, KV en gibt es sonst nirgends auf der ganzen Welt! Sie sind für mich so überflüssig ist wie ein Blinddarm. Solange sich die Ärzteschaft diesen aufgezwungenen Verwaltungsmoloch ohne massive Gegenwehr leistet, ist für mich jede weitere Honorardiskussion völlig absurd! Denn die KV en sind genau die Kanäle, in denen unsere Beitragsgelder, die dafür gedacht sind, um unsere Behandlungen zu finanzieren, versickern! Und wir Kassen Einzahler sollten uns aufmachen, selbstbewusst unsere Hausaufgaben in Sachen Selbstverwaltung der Krankenkassen zu erledigen, damit wir nicht wie die Ärzteschaft, zu zahnlosen angepassten Tigern des Gesundheitssystems werden!

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Kasse verlangt 65 % Beitrag des Einkommens!

Als Herr S. 2012 per Mail mit mir Kontakt aufnahm, war ich mitten in der Recherche im Thema Ungereimtheiten in den Krankenkassen, für mein Buch „Geldmaschine Kassenpatient“. Seine Geschichte verlangte mir mehr ab, als ich hier beschreiben kann. Obwohl ich mich seit 2007 mit dem Gesundheitswesen sehr intensiv beschäftige, war ich doch geschockt, als ich das erste Mal eine existenzielle Vernichtung bei einem Selbstständigen, aufgrund der mehr als fragwürdigen Beitragsbemessungen, erlebte! Es braucht verdammt viel Disziplin und gute Nerven, um diese verschachtelten, oft nicht auf Anhieb erkennbaren Fallen, sowie die Willkür in diesem Beitragskrimi zu durchschauen. Genau deshalb habe ich in den letzten Tage ein paar dieser Fakten (von denen mir Hunderte vorliegen) publiziert, in denen Mitbürger/innen die Willkürmaßnahmen der Kassen erlebten. Auch hier kann offen gelegt werden, wie heuchlerisch die Aussagen aus dem Mund von Politikern, Kassen und auch Ärztefunktionären sind, es gehe in allen Entscheidungen im Gesundheitswesen, immer nur um das Wohl des Patienten. Im Fall der Beitragsbemessungen für Selbstständige und Freiberufler erkenne ich eher eine unglaublich hohe kriminelle Energie, mit der teilweise Existenzen zerstört werden und die betroffene Personen nur im absoluten Notfall medizinisch abgesichert sind. Übrigens diese Situation wird vonseiten Gesundheitsexperten in der Politik oft mit „Gibt es doch gar nicht“ oder „Kann doch gar nicht sein“ kommentiert! Danach höre ich nichts mehr! Vielleicht deshalb, weil sie wissen, dass sie Mittäter in diesem Krimi sind!
Das «Jahr der Tränen»
Herr S. hatte sich über viele Jahre in NRW ein mittelständiges Maschinenbau – Unternehmen aufgebaut. Bis sich durch allgemeine Wirtschaftslage 2008 die Auftragslage verschlechterte und damit natürlich direkt das Einkommen von Herrn S. Er war, wie 5,1 Millionen anderer, freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Und das wurde jetzt für ihn zu einem Horrortrip. Er rutschte wegen einer schlechten Auftragslage mit seinem Einkommen, das vorher ziemlich regelmäßig zwischen 3500 und 4500 Euro pro Monat lag, im Jahr 2008 auf unter 1000 Euro monatlich. Seine Krankenkasse bestand aber weiterhin auf Zahlung der monatlichen Beitragssumme von 650 Euro. Diese Summe errechnete sich anhand seines letzten Einkommenssteuerbescheids. Hintergrund:
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen und Freiberuflern im Schnitt erst zwölf bis achtzehn Monate nach dem jeweiligen Jahresabschluss vorliegt. Obwohl er sein niedrigeres Einkommen umgehend seiner Kasse mitteilte, reagierte die ein Jahr lang nicht. Stattdessen hagelte es Säumniszuschläge. Aber warum? Herr S. hatte doch der Kasse mitgeteilt, dass er die hohen Beiträge nicht zahlen konnte, weil er kaum etwas verdiente! Ließ es sogar von seinem Steuerbüro bestätigen. Muss ein Arbeitsloser die Krankenkassenbeiträge bezahlen, die er während seiner letztjährigen Beschäftigung bezahlte? Nein! Er schrieb an seine Krankenkasse: «Da ich aufgrund meiner Einkommenssituation auch jetzt nicht in der Lage bin, Ihre Forderungen zu begleichen, bitte ich dringend um brauchbare Lösungsvorschläge. Einfach den Gerichtsvollzieher schicken, hilft mir jedenfalls nicht! Mit Verständnislosen-Grüßen S.»
Elf Monate später erhielt er auf seinen Widerspruch einen fünfseitigen Widerspruchsbescheid der Kasse, dort hatte sich ein Widerspruchsausschuss mit seinem Problem befasst. «Der Widerspruchsausschuss ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen. Die im Widerspruchsverfahren gegebenenfalls entstandenen notwendigen Aufwendungen werden nicht erstattet. Entscheidungsgründe: Ihre Angelegenheit, sehr geehrter Herr S., wurde eingehend geprüft mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruch leider nicht abgeholfen werden kann.»
Weil er die von der Kasse geforderten 65 % seines Einkommens als Kassenbeitrag (1000 € Einkomen davon forderte die Kasse den Beitrag 650 €) nicht bezahlen konnte, bat er die Krankenkasse, seine Beiträge aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Auswertung abzusenken. Sein Steuerberater bescheinigt ihm damit, dass er nicht mehr das Einkommen von früher erzielte. Auch erfolglos. Stattdessen kam der Zoll und eröffnete gegen Herrn S. im Auftrag der Krankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) die Zwangsvollstreckung! Die Zollverwaltung vollstreckt tatsächlich öffentlich-rechtliche Geldforderungen von gesetzlichen Krankenkassen! Die ausführenden Vollziehungsbeamten haben dieselben Rechte wie Gerichtsvollzieher.

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Abhängig unabhängig!

Wir Kassenpatienten finanzieren mit unseren Beiträgen nicht nur einen gigantischen Verwaltungswasserkopf, sondern auch noch einiges mehr, was nicht zu unserer Behandlung gehört. Zum Beispiel unsere eigene Verdummung! Hier ein Beispiel, bei dem uns über den Begriff „Unabhängig“ suggeriert wird, es ginge um die Stärkung unserer Rechte! Es geht um die sogenannte „Unabahängige Patientenberatung Deutschland“ sie soll laut Politiker, der Verbraucher- und Patientenberatung dienen. Von 2000 – 2010 wurde die UPD als Modellvorhaben betrieben. Ab dem 1. Januar 2011 wurde die UPD umgebaut in eine Regelversorgung. Finanziert wird die Unabhängige Patientenberatung Deutschland vom Spitzenverband der Krankenkassen über die Beiträge von uns Kassenmitgliedern. Ratsuchende Kassenpatienten erleben in der UPD immer öfter einen Laden, der wie ein Schutzschild für die Kassen und deren Umtriebe agiert. So hat ein Kassenpatient, als er wegen der seltsamen Rechenart seiner Kassenbeiträge bei der UPD Rat suchte, folgendes erlebt! Der „Rat“ kam in einem 20-Minuten-Telefonat, bei dem ihm dringend geraten wurde, nicht gegen seine Kasse vorzugehen „da alles seine Richtigkeit habe“ Er sollte auch keinen Widerspruch gegen die Beitragsforderungen einreichen. Um diesen Rat auch noch schriftlich zu fixieren, bekam der geschädigte Kassenpatient von der einer Stelle der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ nach einer Woche mehrere Kopien, in dem der GKV Spitzenverband über Seiten darlegt, weshalb es so ist, wie es ist!! Über Seiten wird dem Leser suggeriert, es sei alles gesetzlich abgesegnet. Natürlich kann niemand, der sich nicht intensiv mit den Inhalten von behördlichen und juristischen Texten beschäftigt hat, erkennen, was in der Sache durch Redefinition von Begriffen und durch Weglassen von Fakten fehlt. Die Sache selbst – nämlich die nicht nachvollziehbare Bemessungsgrundlage – wurde dem Ratsuchenden nicht erklärt. Können sie nicht? Wollen sie nicht? Nicken sie ab was von dem GKV-Spitzenverband kommt ohne es zu lesen? Ohne es zu hinterfragen? Oder wird einfach nicht an dem Ast gesägt, auf dem man selbst sitzt!?

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Die Beitragsfalle

Ein weiteres Beispiel aus der Serie der allgemeinen Annahme, das kann doch nicht sein! Herr J. hat ein mittelständisches Unternehmen und ist freiwllig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Spitzenverband der Kassen hat für Selbständige und Freiberufler im Jahr 2015 ein willkürliches Einkommen von 2.835 € festgelegt. Da Herr J. aufgrund Auftragsverlusten nur ein tatsächliches monatliches Einkommen von 1 200.–€ hat, werden die Beiträge auf die Mindestbemessungsgrundlage, das sind 75 % aus 2.835.—angesetzt. Heißt, die Krankenkasse geht bei Herrn J. von einem monatlichen fiktiven Einkommen von 2 126,25€ aus! Aufgrund dieser seltsamen Rechenformeln, wird bei Selbstständigen und Freiberuflern, der für alle gesetzlich Versicherten Beitrag von ca.15.5 % (incl. Pflegeversicherung) ausgehebelt – wenn er einkommensmäßig unter die Bemessungsgrundlage fällt! Bei freiwillig Versicherten ergeben sich in solchen Fällen teilweise Kassenbeiträge von 25%–72 % !

Als Herr J erkrankte, beantragte er, dass mitversicherte Krankengeld. Überraschung (die wievielte?) denn das Krankengeld berechnete seine Kasse nach seinem tatsächlichen Einkommen. Seinen monatlichen Beitrag jedoch nach der willkürlichen Beitragsbemessung. Auf Rückfrage bei mehreren Kassen antworteten diese, auch gegenüber einer Redakteurin: Bei freiwillig Versicherten wird das Krankengeld nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet, und nicht nach der vom Spitzenverband vorgegebenen Beitragsbemessung, aus der die monatlichen Beitragszahlungen verlangt werden! Gefragt nach dem WARUM, kam von einer Kasse die Antwort: Es könne ja nicht sein, dass bei Krankheit der Versicherte mehr als er tatsächlich verdient bekommt! Zumal davon auszugehen ist, dass die Selbstständigen dann zu oft krank machen würden!!! Übrigens, Herr J. zahlt auch im Krankheitsfall weiter die Beiträge aus der fiktiven Einkommenssumme! Oft übersteigt bei niederen Einkommen der Beitrag das Krankengeld!

Noch ein kleines Schmankerl gefällig? Nach oben ist alles gedeckelt. Die Verdienstgrenze nach oben liegt bei monatlich 4.050.—Euro! Ab dieser Summe ist der Höchstsatz fällig und der Selbstständige braucht auch keinen Einkommensbescheid mehr vorlegen! Und der Angestellte darf sich ab diesem monatlichen Einkommen privat versichern. Wenn er in der GKV bleibt, wird nicht mehr mathematisch getrickst, da gibt es für alle nur einen Beitrag (im Moment bei 630 €) – egal wie hoch der Verdienst ist! So relativiert sich das alles wieder! Nach oben zahlen die Einkommen z. B. bei jährlich 500 000 Euro (kein Witz gibt es in der GKV kenne ich mehr als Sie ahnen) dann nur noch 0,14 % monatlichen Kassenbeitrag! Für mich steht fest: Dieses System ist nicht reformierbar, es hat nicht nur Fehler, sondern es verstößt massiv gegen das grundgesetzliche Gleichheitsgebot!

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Von einem der auszog sich selbstständig zu machen!

Nennen wir ihn Herr Opfer, den Jungunternehmer, der sich am 27. 12. 2010 aufmachte in die Welt der Selbstständigkeit.
Sein Einzelhandel lief sofort an. 2010 erzielte er in den verbleibenden 5 Tagen im Dezember einen Gewinn von 1000 €! Er blieb als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse.Seine Kasse stufte ihn unter Vorbehalt ein und verlangte einen Mindestbeitrag von monatlich 220.–€! In den beiden Folgejahren kam er laut Unterlagen auf einen Gewinn von ca.10 000€ !
Als er der Kasse im Dezember 2012 den Steuerbescheid von 2010 vorlegte, rechnete diese das Einkommen der fünf Tage, auf den Monat hoch und kam auf ein Monatseinkommen von 6 200€ !!!! Aus dieser Summe forderte sie den Höchstbeitrag von damals 620 € monatlich!
Aufgrund des Steuerbescheids von 2010 wurden dann auch die Nachzahlungen für die Beiträge 2011/2012 und 2013 berechnet! Es kam zu einer geforderten Nachzahlung für 2011 und 2012 von 9.600 € und eine Forderung des Höchstbeitrages für 2013 von monatlich 620€!! Am 12. 2. 2013 legte Herr Opfer seiner Kasse den Steuerbescheid für 2011 vor. Daraufhin verlangte seine Kasse ab März 2013 wieder den alten Betrag von 220.–€!
Rückwirkend (also vor Einreichung des Steuerbescheids) wurde weder das geringe Einkommen, noch die seltsame Rechenart von seinen Einkünften in 2010 berücksichtigt. ACHTUNG: Die Selbstverwaltungen der Kassen haben sich nicht nur eigene Rechenformeln zugelegt, (siehe oben 5 Tage hochgerechnet auf den Monat) sondern auch entschieden, dass sie zwar nachfordern aber zu viel bezahlte Beiträge nicht zurück bezahlt werden!!!!
Auf Rückfrage berief sich die Kasse auf „gesetzliche Bestimmungen“! Hier ist nicht nur die Redefinition der Begriffe beweisbar, sondern auch arglistige Täuschung! Denn mit dem Begriff „gesetzlich“ wird dem unvoreingenommenen Leser suggeriert, diese Rechenart sei Gesetz! In Wirklichkeit hat der Gesetzgeber lediglich die Rahmenbedingungen festgelegt, die unter anderem den Vorgang der Höhe der Beitragsbemessung den Selbstverwaltungen der Kassen übertragen. Den Kassen wird einheitlich für alle Kassen, die Höhe der Beitragsbemessungen für Selbstständige und Freiberufler von ihrem Spitzenverband mitgeteilt!
Zurück zum Jungunternehmer Herr Opfer. Dem hat seine Kasse für die ungerechtfertigte Nachforderung eine Ratenzahlung angeboten! Am 5. 3. 2013 hat Herr Opfer seinen Ausflug in die Selbstständigkeit beendet und Insolvenz angemeldet!
Die Frage „Was hat Herr Opfer falsch gemacht“ stellte mir der Vater des Jungunternehmers nach einem meiner Vorträge. Fehler ist wohl nicht das richtige Wort, antwortete ich! Nach den mir vorliegenden Fällen stellt sich die Frage, wie viel kriminelle Energie steckt in solchen Vorgängen einer gesetzlichen Krankenkasse? Und genau deshalb müssen und werden diese Fälle auch juristisch geklärt werden, denn Herr Opfer ist KEIN Einzelfall!

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KV ein gigantisch aufgeblasener, teurer Verwaltungskopf!

Hier, als wichtige Hintergrundinfo, ein paar Zahlen aus der ärztlichen Selbstverwaltung. Auch hier floriert am allerbesten der Selbstbedienungsladen für die Ärztefunktionäre der Kassenärztlichen-Vereinigungen! Hier geht es um die ärztliche Berufspolitik. In der KV sind die niedergelassenen Ärzte Zwangsmitglieder. Sie finanzieren diesen aufgeblasenen Verwaltungsapparat der KV mit 2,5 % ihres jährlichen Bruttoumsatzes. Da kommt bei ca. 140 000 niedergelassenen Ärzten einiges zusammen! Was immer vergessen wird: Der Ursprung dieser Gelder sind unsere Beitragsgelder, die von uns bezahlt für unsere Gesundheitsversorgung. an die Kassen und dann auf eine Reise mit vielen Stationen geht! Millionen fließen auf Konten, deren InhaberInnen gar nichts mit unserer Behandlung zu tun haben! Kurt Tucholsky hat über die Verwaltungswut in Deutschland, bereits 1930 folgenden Spruch formuliert: Steht einer im Hof um Holz zu spalten, stehen fünf andere herum um es zu verwalten! Genau das trifft auf die Truppe in den Verwaltungsglaspalästen der ärztlichen Selbstverwaltung zu 100 % zu. Hier das Zahlenwerk, was allein die Köpfe der KV en sich abzweigen. Dazu kommen Tausende KV Mitarbeiter. Im Grunde sitzen die Ärztefunktionäre und die Kassenfunktionäre wie an einer Gelddruckmaschine und pflegen ihre Pfründe!
Die Presseagentur “Gesundheit” schreibt am 4.März 2015: Viele KV-Chefs bekommen mehr Geld. Aus den Pflichtveröffentlichungen im Bundesanzeiger gehen die Vorstandsgehälter hervor. Die Ärzte in den KV Gremien der Vertreter – Versammlung, stimmen über die Höhe der Gehälter ab! Alles gehört zur Selbstverwaltung! Ich habe Dutzende Ärzte befragt, weshalb sie einerseits ihre eigenen Honorare als viel zu gering einstufen, andererseits ihre Kollegen/Innen in den Vertreterversammlungen, (die sie selbst in dieses Gremium wählen) den KV Bossen gigantisch hohe Gehälter plus Zulagen zubilligen!? Die Frage, für welche Leistung, muss aufgrund der durchgehenden Ärztekritik an den Honorarverhandlungen, gestattet sein!
So hat z.B. der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen ein Jahresgehalt von 329.599 Euro.
Regina Feldmann, Vize-Chefin der KBV, konnte ihr Gehalt um 3,3 Prozent steigern, sie erhielt im vergangenen Jahr 316.170 Euro.
Die Spitzenverdiener unter den regionalen KV-Vorständen kommen aus Bayern: Dr. Wolfgang Krombholz und sein Stellvertreter, Dr. Pedro Schmelz, verdienten laut Bundesanzeiger je 272.769,70 Euro, die Stellvertreterin Dr. Ilka Enger 249.112 Euro.
Auf Platz zwei in der KV-Gehaltsliste steht der sächsische KV-Chef, Dr. Klaus Heckemann, mit 264.000 Euro.
An dritter Stelle folgt der Vorstandsvorsitzende aus Niedersachsen mit 262.500 Euro. Einen Einschnitt gab es für den neuen KV-Vorsitzenden in Mecklenburg-Vorpommern: Axel Rambow verdient mit 180.000 Euro Grundgehalt weniger als sein Vorgänger Dr. Wolfgang Eckert. Der hatte sich 2013 noch über eine Vergütung von 204.000 Euro gefreut.
Sämtliche Zahlen beziehen sich nur auf die Grundgehälter der KBV- und KV-Vorstände, hinzu kommen teilweise individuelle Gehaltszulagen, Dienstwagen, die auch privat genutzt werden können, Pauschalen für die Praxisorganisation und unterschiedliche Versorgungs- Übergangsregelungen, sowie gesichertes Altersruhegeld. Jede der KV en hat einen Vorstandsvorsitzenden und zwei Stellvertreter!
Das Zahlenspiel der Monopoly Truppe in den Glaspalästen, kann hoch gerechnet werden. Es gibt für die niedergelassenen Kassenärzte 17 regionale Länder KV en und die Bundes KV! Dazu kommen für Zahnärzte ebenso 18 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Ich frage mich immer wieder: Wie bitte funktioniert das mit den Ärztevertretern eigentlich im Rest der Welt? Denn Deutschland ist weltweit das einzige Land, dass KV en hat! So betrachtet hat Kurt Tucholsky mit seinem Spruch – einer das Holz spaltet und fünf stehen rum um es zu verwalten – bereits vor Jahrzehnten eine treffende Analyse über unsere absurde Verwaltungswut gestellt!

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Reden wir mal vom Geld?

Reden wir über die Dagobert Ducks in den Glaspalästen der Kassen und KVen? Also bitteschön, hier Beweis 1 für meine These wie die Selbstverwaltung längst für die Kassenfürsten zur Selbstbedienung wurde.Nicht zu vergessen: Hier geht es “nur” um den Grundgehalt! Einnahmen in unbekannter Höhe aus diversen Nebengeschäften, etwa aus Aufsichtsratsposten sind da noch nicht dabei. Genausowenig wie Posten in den verschiedenen Eigenbetrieben, in den unzähligen Gremien der „Selbstverwaltung“, innerhalb der Kasse und mit der KV, in diversen Ausschüssen,in Bundesorganisationen wie etwa dem jeweiligen Bundesverband als Mitglied, Verwaltungs – oder Aufsichtsrat im Spitzenverband der Krankenkassen, in Verhandlungsgremien, etwa mit der Pharmaindustrie! Kassenchefs streichen auch saftige Boni ein! Die Summen fließen ungebremst auf die Konten der Kassenchefs.Ich finde das ist wichtig zu wissen, damit können wir die laufenden Aussagen, wir Kassenpatienten seien zu teuer, auf alle Fälle besser einschätzen.
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/vorstandsgehaelter-was-kassenvorstaende-verdienen_242_167840.html

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Selbstverwaltung ist gleich Selbstbedienung!

Eigentlich ist das ein schlechter Witz. In der offiziellen Sichtweise sind die gesetzlichen Krankenkassen unsere Vertreter.
Ihr eigentlicher Auftrag ist es unsere Beitragsgelder, im Jahr um ca. 200 Milliarden, zu verwalten. Nur, wer anfängt, genauer hinzusehen, muss sich erst einmal die Augen reiben. Denn die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist zwar von 1147 (1990) auf 124 (2015) geschrumpft, nur der Verwaltungsaufwand ist gleich geblieben. Was das heißt?
Ganz einfach, eine der Folgen der sogenannten Selbstverwaltung, die sich zum Selbstbedienungsladen entwickelte!
Die Kassen sind keine Behörden, nur Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind keine staatlichen Einrichtungen. Führen sich aber wie Gesetzgeber auf, und bezeichnen immer öfter ihre Entscheidungen als Gesetz!
Für dieses System fühlt sich die Politik nicht verantwortlich. Politisch gut eingefädelt denn auf Nachfrage,was die aktuellen Entwicklungen betrifft, können unsere Volksvertreter und Volksvertreterinnen, immer antworten: Das geht mich nichts an, ist Sache der Selbstverwaltung!
Und genau diese Aussagen kennen wir, falls irgendein Journalist doch einmal anfängt Ungereimtheiten im System zu hinterfragen! Übrigens
der Klub dieser “Selbstverwaltung” heißt offiziell «Gemeinsamer Bundesausschuss»! Klingt doch sehr offiziell, gehört aber genau zu den Wortspielen, um uns Bürger und Bürgerinnen, zu suggerieren es handele sich bei den Entscheidungen in diesem Gremium, um gesetzliche Entscheidungen. Doch es sind Entscheidungen des “Klubs” der Funktionäre! In ihm sitzen Vertreter der Krankenkassen, Funktionäre der Kassenärzte, Kassenzahnärzte und Krankenhäuser zusammen und bestimmen, welche Leistungen von der GKV ( gesetzlichen Krankenversicherung) übernommen werden. Wir Kassenversicherten finanzieren auch diese Runde durch Systemzuschläge: Beim Arztbesuch werden dafür etwa vier Cent abgezogen und beim Aufenthalt im Krankenhaus 1,27 Euro. Ärzte haben eine eigene Selbstverwaltung, die auch mit K beginnt. Die Kassenärztlichen-Vereinigungen, genannt KV! Auch die gehören dringend in den Fokus der Öffentlichkeit, um dem Clan der “K’” Selbstverwaltungen, zu entlarven! Gemeinsam beherrschen sie perfekt das Handwerk der Omertà. Sie verführen und bestrafen. Belohnen und terrorisieren Sie machen abhängig und verbreiten
Angst. Ja, aus meinen Erfahrungen und Recherchen kann ich das sagen, dass sie genau so agieren und funktionieren, dieser Klub der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ich weiß nicht, ob die Damen und Herren in der Politik sich einfach nicht mit den Unglaublichkeiten dieser K-Selbstverwaltungen beschäftigen wollen oder nicht können? Denn eigentlich kann man gar nicht die Augen davor verschließen, denn sie sind durch ihr Handeln, die Wurzel des Problems, in dem System.
Da sitzen zwei „K“ Hähne, die nach außen aufeinander losgehen,danach aber in Hinterzimmern gemeinsam ihre eigene Besitzstandswahrung festzurren und Willkürmaßnahmen gegen ihr Klientel aushecken. So funktioniert die viel gerühmte «Selbstverwaltung». Die zwei Hähne sind die Krankenkassen und ihr Spitzenverband einerseits sowie die siebzehn
Kassenärztlichen-Vereinigungen der Länder und ihr Bundesverband andererseits. (Rechnen Sie den Verwaltungsaufwand nicht hoch, Ihr Taschenrechner fängt an zu tillen) Ich kann Ihnen versichern:
Das System des gespielten Gegeneinander funktioniert seit Jahrzehnten. Aber zu was für einem Preis? Beide Selbstverwaltungen agieren im großen Stil gegen den Personenkreis, der sie finanziert und von dem sie frech behaupten, ihre Vertreter zu sein! Das die Kassen ganz bestimmt nicht tatsächliche Vertreter ihrer Mitglieder sind, sollte mittlerweile jedem klar sein, der auf die Strukturen achtet, in denen unser aller Beitragsgeld versickert. Ein erstes Beispiel, wie wir flächendeckend für dumm verkauft werden, zeigt die Krankenversicherungsstatistik des
Bundesgesundheitsministeriums. Die Daten beruhen auf den Meldungen der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Rückfrage bei den Kassen, nennen diese das Zahlenwerk des Gesundheitsministerium’s und suggerieren damit, es seien offizielle Zahlen die vom Ministerium erarbeitet wurden!

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Krankenkassen im Visier

In den Medien wird über das am 19.2.2015 in China begonnene Jahr des Schafes und der Ziege (Für Chinesen dasselbe) berichtet. Was hat das mit uns zu tun? Nichts, außer, dass diese Tiere zu uns Kassenpatienten passen! Denn ich stelle mir schon lange die Frage, weshalb sich Millionen Kassenpatienten vonseiten der gesetzlichen Krankenkassen zu dummen Schafen machen lassen? Wir sollten uns lieber bemühen, willensstarke, energiegeladene Ziegen zu sein, anstatt uns wie schwache, mittrabende Schafe behandeln zu lassen.
Es ist an der Zeit, die kriminelle Energie, die in unserem Gesundheitswesen verankert ist, zu thematisieren und öffentlich dagegen anzugehen! Dazu müssen wir an die Ursachen und die Strukturen. Aus gegebenem Anlass werde ich ab heute in meinem Blog, genau die Themen behandeln, die vonseiten der Politik und den Kassen bewusst ausgeblendet werden. Es sind keine Einzelfälle, die wegen dieser kriminellen Energie im System, gesundheitlich, menschlich und existenziell, durch das Raster fallen. Jeder Fall wird bewusst als Einzelfall deklariert, sozusagen als Schutzmantel für die Täter! Genau das muss öffentlich aufgearbeitet werden. Als Autorin habe ich in vier Büchern den Dschungel des Systems in allen Facetten offen gelegt. Habe Ross und Reiter genannt. Einerseits ist es mein Beitrag zur breiten gesellschaftlichen Aufklärung, andererseits habe ich die Fakten so aufgearbeitet, dass sie jedem Leser und jeder Leserin einen tatsächlichen Gewinn bringen. Die Rückmeldungen meiner Leserschaft bestätigen dies. Nur ein informierter Bürgerpatient/Patientin kann sich sicher sein, im undurchsichtigen Dschungel des Systems nicht unterzugehen!
Fangen wir an, mit der sogenannten „Selbstverwaltung“ der Krankenkassen. Denn hier wird durch die mir vorliegende Beweislage jedem klar: Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Vorgänge, die auf „Organisierte Kriminalität“ hinweisen! Nicht nur bei WIKIPEDIA wird dieser Tatbestand wie folgt definiert:
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig:
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft

Anhand dieser drei Punkte a – c werde ich in den nächsten Wochen die Strukturen der gesetzlichen Krankenkassen, sowie die damit verbundenen Vorgänge offen legen.
Als Kassenpatienten sind wir längst die Opfer einer Wirtschaftsstrategie, die deutsche Politiker in peinlichster Verbindung mit Kassen – und Konzerninteressen entlarvt! In unserem Gesundheitswesen wird der Mensch zum Spekulationsobjekt. Das Gesundheitswesen ist inzwischen der Marktplatz, auf dem vonseiten der Täter eine Verpackung mit der Aufschrift: Solidarsystem und Fürsorgepflicht angeboten und verkauft wird. Jedoch ohne auf den tatsächlichen Inhalt wie z.B. arbeitsteiliges Gewinn und Machtstreben auf Kosten Abhängiger, planmäßiger Betrug an Selbstständigen und Freiberuflern, ungehinderter Aufbau von gewerblichen und geschäftsähnlichen Strukturen. (Siehe dazu die Punkte a-c) Spezielle Mittel zur Einschüchterung gegenüber Versicherten, Zweckentfremdung von Beitragsgeldern, Unterschlagung von Leistungen, massive Einflussnahme auf Medien durch Anzeigenwerbung bis hin zum Aufbau abhängiger Zulieferer zweifelhafter Gutachter. Und genau um den Inhalt und die Folgen dieser Tarnverpackung Solidarsystem und Fürsorgepflicht geht es. Um Lug und Betrug, um arglistige Täuschung, Nötigung und den laufenden Verstoß gegen das BGH Urteil „Lügen durch Weglassen“ der Kassen gegenüber ihren Mitgliedern, die sie auch noch fälschlicherweise Kunden nennen!!

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Stolpersteine zwischen Arzt und Kassenpatient

Stolpersteine gibt es im Gesundheitssystem jede Menge! Die Frage ist wie gehen wir damit um? Genau mit dieser Frage werde ich mich die nächste Zeit in meinem Blog beschäftigen. Als ich 2007 anfing mich mit dem Thema auseinanderzusetzen (siehe: http://www.patient-informiert-sich.de/aktuelle_meldungen/details.php?msgid=420&msgtyp=) dachte ich tatsächlich, zwischen den Interessenlagen von Arzt und Patient, geht nicht einmal ein dünnes Blatt Papier. Einer der vielen Irrtümer, denen ich aufgelaufen bin und die sich in den letzten Jahren massiv durch Recherchen und Beweise verfestigten.
Als Kassenpatient geht man davon aus, der Arzt/die Ärztin ist sich bewusst, was für sie/ihn ein Antrag für eine Kassenzulassung bedeutet! Der Patient kennt die Berufspolitik der Ärzte nicht! Es kommt zum Arzt und wird durch seine Kassenmitgliedschaft behandelt. Diese ist festgeschrieben im Sozialgesetzbuch V als WANZ Medizin. Das ist die Abkürzung für wirtschaftlich ausreichend notwendig und zweckmäßig! Es ist eine Festlegung, dehnbar wie Gummi! Es kommt jeweils auf den Arzt an, was er/sie damit umsetzt! Im Umkehrschluss, kann die WANZ Medizin auch vonseiten der Kassen gegen Arzt und Patient eingesetzt werden! z.B. Medikament ist nicht NOTWENDIG, Hilfsmittel ist nicht ZWECKMÄSSIG, Behandlung ist AUSREICHEND usw. Abgerechnet wird über ein Zahlungssystem, dass zwischen Ärzten und Kassenvertretern ausgehandelt wird. Einfluss auf die Bezahlungsmodalitäten hat kein Kassenpatient! Nehmen wir Herrn Mustermann: Als Arbeitnehmer ist er zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet. Er bekommt eine Versichertenkarte, die vom behandelnden Arzt/Ärztin eingelesen wird. Die daraus folgende Abrechnung für die Behandlung, kennen Kassenpatienten nicht! Sie haben weder die völlig absurden Abrechnungsmodalitäten ausgedacht, noch haben sie darüber ein Mitspracherecht. Kassenpatienten baden nur aus, was an diesem völlig undurchschaubaren, verbürokratisierten System schief lauft! Und welche Auswirkungen dies auf Ärzte, Patienten und die gesamte Gesellschaft hat, muss breit, anhand von Beispielen, thematisiert werden.

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