Egal um was es geht im Gesundheitssystem, Priorität eins in der Auseinandersetzung hat der Faktor Geld. Ärzte, Therapeuten, Pflegekräfte – beklagen, ihre Unterbezahlung. Ökonomen analysieren den wachsenden Gesundheitsmarkt, der sich im Moment auf 300 000 € im Jahr beläuft. Wir hören laufend von Nachhaltigkeit und Optimierung. Erfahren von völlig abstrusen Vorgängen in diesem System! Nach den gerade anlaufenden Ermittlungen bei dem Fussball Weltverband FIFA, wünschte ich mir einen solchen Paukenschlag gegenüber den Kassen und den KV en! Vielleicht wäre das eine Situation, die offen legt, weshalb Kassenpatienten vonseiten ihrer Krankenkasse so unmenschlich behandelt werden und zeitgleich die Beitragsgeldströme in Kanäle fließen, die nichts mit Behandlung, Hilfs-und Heilmittel bei Erkrankung zu tun haben!
Als Beispiel der Unmenschlichkeit, hier ein Auszug aus meinem Buch “Krank in Deutschland“ Kapitel 11
“Der Mann ohne Ohren!”
Nach nunmehr über 50 Jahren hat er sich daran gewöhnt, dass er „der Mann ohne Ohren“ ist. Geboren wurde als ein durch das Präparat Contergan geschädigtes Kind. Über 50 Jahre musste der Mann mit Behinderungen leben, bei denen die nicht vorhandenen Ohren nur ein Teil seiner Probleme darstellten. Verursacher all seiner Leiden war das Pharmaunternehmen Grünenthal und die Tablette, die Zigtausenden von Menschen einen Strich durch die Rechnung eines normalen Lebens machte. Man muss nur einmal mit einem dieser in die Jahre gekommenen „Contergankinder“ sprechen, um zu erfahren, wie schwierig ihre gesundheitliche Versorgungslage gerade in den letzten Jahren geworden ist. In einem Alter um die Fünfzig ist es normal, dass eine Sehhilfe, sprich Brille, notwendig wird. Aber für den Mann ohne Ohren wurde sein Ansinnen zu einem kleinen Horrortrip. Betrachten wir uns einmal seinen Kampf mit der Krankenkasse! Der Augenarzt stellte die Sehschwäche und Dioptrien-Zahl fest. Und er verschrieb ihm – ohne auch nur eine Sekunde lang zu überlegen – Kontaktlinsen! Angesichts der angeborenen Behinderung des Mannes kommt kein normal denkender Mensch auf die Idee, dass irgendjemand an dieser Verordnung des Arztes Anstoß nehmen könnte. Doch bei den Feinheiten deutschen Verordnungswesens sollte man besser das Denken erst einmal abstellen. Richtig ist: Wir alle kommen auf die Welt und haben Ohren, sofern man eine Standardausführung Mensch ist. Heißt in der Logik der Krankenkasse: Der Contergan-Geschädigte ist nicht Standard; folglich ist er in der Hilfsmittel-Richtlinie unter der Rubrik „Sehhilfen“ nicht als berechtigter Leistungsempfänger gelistet. Die Kontaktlinsen lehnt die Kasse ab. Genehmigt wird hingegen eine Brillenkonstruktion mit Gummiband, vergleichbar einer Taucherbrille. Was man eben als Nichtstandardisierter so braucht. Brille ohne Gummiband geht nicht – mangels Ohren. Kontaktlinsen stehen nicht in Verordnung. Also Gummibrille oder gar nichts.
Dieser Fall von dreister Arroganz, Dummheit, Indolenz und Machtgehabe ließ meinen Adrenalinspiegel innerhalb von Sekunden in die Höhe schnellen! Wie ein Kurzfilm raste an mir die öffentliche Diskussion um die Contergan-Geschädigten und ihr Kampf um ein paar Euro Schadensersatz durch den Kopf. Mir fiel der Film „Contergan“ ein, der hervorragend das Problemfeld in der breiten Öffentlichkeit thematisierte. Aber mir fiel auch ein, dass die Täter nie verurteilt wurden. Hochkarätige Anwälte verschleppten die juristische Auseinandersetzung, damit durch eine Mischung von Verjährung und natürlichem Ableben der Betroffenen nur noch ein Vergleich übrig blieb. Immerhin leben in Baden-Württemberg noch 2800 durch Contergan geschädigte Menschen. Sie kämpfen täglich mit den Folgeschäden dieses Pharmaskandals, um nur einige zu nennen: psychische Probleme, Gelenkprobleme, Haltungsschäden wegen zu kleiner oder nicht vorhandener Gliedmaßen. Seit mehr als 50 Jahren werden diese Menschen Tag für Tag jeden Tag aufs Neue mit der schmerzlichen Tatsache konfrontiert: „Ich bin nicht wie die da. Ich bin behindert und muss schauen, wie ich damit zu Recht komme!“ Ein Leben lang müssen sie die Blicke der Mitbürger ertragen, die nicht immer freundlich sind. Manche fühlen sich durch die Gegenwart eines behinderten Menschen gestört. Es gibt Klagen von Urlaubern, denen die Lebensqualität abging, weil ein „Contergankind“ den gleichen Pool benutzen wollte wie sie. Auf genau dieser Linie der hartnäckigen Fühllosigkeit liegt die Entscheidung der Krankenkasse, diesem Contergan-Geschädigten Kontaktlinsen zu verweigern. Nun hatte der Wahnsinn im vorliegenden Fall auch noch Methode: Die behördlich verpasste, superschicke Taucherbrille, im Kassenjargon Sehbrille, brachte ein neues Problem mit sich. Das Gummiband löste eine Unverträglichkeit aus und rund um den Kopf verlor das Contergan-Opfer nun aufgrund der Allergie auch noch die Haare. In solchen Fällen fällt mir unser Grundgesetz und der Artikel 1 ein: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Im gleichen Atemzug schäme ich mich für diese Gesellschaft. Ändern wird sich nichts, solange wir nicht für die Betroffenen aufstehen. Im Schulterschluss müssen wir denen die Stirn zeigen, die solche Entscheidungen treffen. Für diejenigen, die es ruhiger wollen, reicht vielleicht ja schlicht und ergreifend ein Kassenwechsel, aber bitte mit so viel Zivilcourage, dass bei der Kündigung die Begründung – unmenschliches Verhalten gegenüber einem Conterganopfer – ganz fett gedruckt geschrieben steht!