2023: Hoffen auf einen Arzttermin

Wie vor 15 Jahren vergeht kein Tag, an dem nicht eine Schlagzeile lautet: Problemfall Hausärzte- und Fachärztemangel. Medien berichten darüber und als männlich oder weiblicher Patient erlebt es jeder der krankheitsbedingt betroffen ist. Bei meinem Versuch einen Termin zu bekommen, lautete wie vor 15 Jahren die erste Frage: Gesetzlich oder privat versichert?

Nun denn, die Frage muss erlaubt sein, was ändert es im Fall meiner Bandscheibe? Ganz klar, privat versichert bekomme ich sehr kurzfristig, in meinem Fall Verdacht auf Bandscheibenvorfall, sogar umgehend einen Termin.

Ich bin jedoch freiwillig gesetzlich versichert. Die Zusatzversicherungen, ob für stationäre Behandlung, Zahnarzt usw. bringen mich nicht weiter:   Frühester Termin September! Ein Versuch war es wert.

Mein Hausarzt in Urlaub, die Vertretung hoffnungslos überlaufen. Um weiter zu kommen, versuchte ich auf der Plattform der nächsten Radiologenpraxis einen MRT Termin zu bekommen. Bingo: Digitale Anmeldung klappte, Termin in vier Wochen.

Nur, was mache ich in den vier Wochen? Notfallpraxis oder Notaufnahme im Krankenhaus?

Innerhalb der Ärztefunktionäre gab es die Diskussion, Patienten beim Anspruch in der Notaufnahme eine Gebühr abzuverlangen. Der Grund, man könnte so wegen der Überlastung in der Notaufnahme gegensteuern. Nur, was machen wir tatsächlich im Notfall?

Nach meinem MRT Termin stand fest, ohne Orthopäden und Neurochirurgie geht gar nichts. Selbst der Neurologe, der die Nervenbahnen testete, telefonierte über 30 Minuten um für mich einen zeitnahen Termin beim Orthopäden zu bekommen. Fast schon ein Wunder, nun habe ich NUR eine dreiwöchige Wartezeit!  

Bei meinen Recherchen über die Gründe dieser Zitterpartie für einen Arzttermin, stieß ich auf folgendes: Ab 1. Januar 2023 hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Neupatientenregelung im Terminservice -und Versorgungsgesetz ersatzlos gestrichen. Diese wurde vor drei Jahren vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeführt. Damaliger Hintergrund, damit Patienten schneller einen Termin bekommen. Seit Januar 2023 wurde nun bei den Ärzten die Abrechnungsziffer für die Zuschläge bei Neupatienten gestrichen. Heißt nichts anderes:

Lauterbach hat uns Patienten damit massiv geschadet.

Wir erwarten ärztliche Hilfe, dazu benötigt man Zeit. Und Zeit ist Geld—- nur nicht im Abrechnungsmodus von gesetzlich Versicherten! Hier liegt eine der Hauptursachen für die lange Wartezeiten für einen Arzttermin.

Das vermeintliche bla bla Zugeständnis seitens der Politik wird die Streichung der Neupatientenregelung, in Kombination mit der Beschränkung der Finanzierung der offenen Sprechstunde, jedoch kaum kompensieren können. Untersuchungen und Behandlungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbracht werden, unterliegen weiterhin einer Beschränkung.

Sofern die abgerechnete Leistungsmenge einer Arztgruppe um mehr als drei Prozent steigt, muss ein Teil der Gelder für die offene Sprechstunde aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung genommen werden. Die offene Sprechstunde soll zudem bis 2024 evaluiert werden. Dann droht auch an diesem Punkt eine Streichung der Regelung. Irgendwie hat sich in den letzten 15 Jahren nichts verändert.

Nur meine sämtlichen Warnungen, über die Folgen der Systemfehler im Gesundheitssystem, wurden zur Realität.