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Jahreshalbzeit und Gerechtigkeit!

Die Hälfte vom Jahr 2024 ist bereits vergangen. Die Preise steigen mit den Temperaturen und ab heute steigen auch die Renten der Normalbürger um 4.57 Prozent!  Das Renten-Plus kommt auf die Brutto-Rente. Das bedeutet also, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuerabgaben steigen. So mancher Ruheständler kann das Eigenlob von politischen Kreisen, aufgrund der Rentenerhöhung nicht nachvollziehen. Denn die Erhöhung der Rente wird mit der verbundenen Erhöhung der Sozialabgaben minimiert. Und bei zu vielen Normalbürgern langt die Erhöhung gerade einmal im Monat für einen Kaffee außer Haus. Zu viele Menschen mit der gesetzlichen Rente sind vom kulturellen, sozialen Leben abgeschnitten. Was oft bleibt, ist der einzige Kontakt mit Menschen die man im Tafelladen, oder bei der Abgabe von gesammelten Flaschen trifft.

Reden wir offen über Gerechtigkeit. Ein Thema das in Kreisen von Pensionären und der Politik nicht oben auf der Liste für Kommunikation steht. Wozu auch?

Die Rentenberechnung beim normalen Fußvolk beträgt laut Bundesregierung 48,1 Prozent. Die Standardrente in Deutschland ist etwas weniger als das halbe Durchschnittsgehalt.

Demgegenüber stehen Beamte im Ruhestand: Ihre Pension beträgt 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bekommen haben. Wer mehr Details wissen möchte, hier bitte:

https://www.mystipendium.de/geld/beamtenpension#wie-hoch-ist-die-beamtenpension

Dazu kommt: Der Normalbürger/In bekommt seine Rente am Ende des Monats ausbezahlt. Der Beamte/In seine Pension bereits zu Beginn eines Monats auf das Konto!!

Zwischenfrage: Wieso ist die Rente beim Normalbürger beim europäischen Nachbar Österreich so viel höher? Die Grundlage der österreichischen Rente ist die Formel 80/45/65:

Das bedeutet 80% (!!!) bezogen auf das durchschnittliche Einkommen während des Arbeitslebens, nach 45 Versicherungsjahren und Renteneintritt mit 65.

Für folgende Rentenanpassungen wird auf die Verbraucherpreise geschaut. Beim österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist zu lesen:

(..) „Der Richtwert wird so festgesetzt, dass die Erhöhung auf Grund der Anpassung dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise entspricht.“ In Österreich ist Rentenanpassung = Inflationsausgleich = und dadurch Kaufkraft der „Alten“!

https://www.betriebsrat.de/news/rente/renten-im-aufschwung-oesterreichs-erfolgsmodell-3076078

Dazu kommt die Rente wird 14-mal jährlich ausbezahlt. Zu den Renten für April und Oktober erhalten Sie jeweils eine Sonderzahlung. Für mich zeigt dies eine Wertschätzung des Arbeitslebens.  Also weshalb geht das in Österreich?

Ein Blick auf unseren Bundestag zeigt die Bandbreite der Ungerechtigkeiten und zeitgleich den Beweis unseres politischen Selbstbedienungsladens. Nicht nur, weil wir weltweit nach China das größte Parlament mit 736 Abgeordneten haben. Sondern diese nehmen sich jährlich, aus dem von uns gefüllten Steuerkrug, einen kräftigen Schluck! Im Juli 2024 satte 6 Prozent was pro Monat 635,50 Euro ausmacht.

Ohne Diskussion wurde die sogenannte Aufwandspauschale aufgestockt! Für mich ist es schon immer unklar, weshalb es auch „Diäten“ genannt wird. Diese Anpassung spült bereits zu Beginn eines jeden Monats, 11.227,20 Euro auf jedes Konto unserer Volksvertreter/Innen!!

In der Ampel – Regierung wird seit Monaten um Einsparungen gefeilscht. Es geht um den Haushaltsplan 2025! Jeder wirft dem anderen vor, nicht so sparsam zu sein, wie es die Lage erfordert! Irgendwie kam keiner auf die Idee bei sich – nämlich bei den „Diäten“ – anzufangen!

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Bundestag – über Diäten, Fresssucht und Gier

Passend zu der heutigen Diskussion der Bundesregierung, über Sparmaßnahmen im Haushalt, wieviel Geld die Regierung in den nächsten Jahren ausgeben will, richte ich heute den Blick auf den größten Berliner Selbstbedienungsladen. Was sich dort abspielt, ist die Methodik der Redefinition. Begriffe sinnverdrehend anders zu verwenden. Fest mache ich dies an dem Wort „Diäten“ wie die Bezahlung der 736 weiblichen, männlichen und diversen Abgeordneten genannt wird.

Die Abgeordneten des Bundestags haben im Juli wieder allen Grund zum Jubeln. Von Sparen ist da nicht die Rede. Denn sie erhöhen sich automatisch ihre Diäten einmal mehr – und das kräftig! Es wartet sogar die dickste Erhöhung seit 2015 auf die Bundestagsabgeordneten. Da wird trotz leerer Kassen kräftig zugelangt. Immerhin gibt es 351 Euro im Monat.

3,4 Prozent mehr Geld für jeden Abgeordneten

Das geht aus vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Nominallöhne im vergangenen Jahr hervor. Die Lohnentwicklung ist nach dem Abgeordnetengesetz maßgeblich für die Diätenerhöhung im folgenden Jahr. Das automatische Erhöhungsverfahren wurde 2016 eingeführt. Seither muss der Bundestag nur einmal zu Beginn der Legislaturperiode beschließen, an dem Automatismus festzuhalten. Eine neue Debatte im Bundestag oder eine Abstimmung darüber ist nicht nötig.

Die Diäten klettern ab Juli 2023 von 10.323,29 € auf 10.674,28 € im Monat.

Diese sogenannten Diäten gibt es in Deutschland seit 1906, davor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich. 1975 wurden die Abgeordneten vom Bundesverfassungsgericht durch ein „Diäten-Urteil“ verpflichtet, selbst über die Höhe ihrer Entschädigung öffentlich zu beschließen. Das Urteil besagt, die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine Entschädigung, mit der Verdienstausfälle ausgeglichen werden sollen! Übrigens auch für die Abgeordneten, die vor ihrem Eintritt in den Bundestag, gar keinen Verdienst hatten!

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.674,28 € neben den „Diäten“ haben diese 736 Personen einen Anspruch auf Amtsausstattung und sie bekommen eine steuerfreie Kostenpauschale. Diese wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt im Moment monatlich steuerfrei bei 4.725,48 €. 

Und hier eine kleine Aufstellung der „Diäten“ rückwirkend nur bis 2012, weshalb ich – allein durch die Geschwindigkeit der Erhöhungen – auf den Begriff „Fresssucht“ und „Gier“ kam.   

Die monatlichen Diäten 2012: 3.369 Euro – 2013: 3.477 Euro – 2014: 3.498 – 2015: 3.526 Euro -2016: 3.601 Euro –2017: 3.742 Euro- 2018 monatlich 3.840 Euro

Seit dem 1. Januar 2020 gab es einen sichtbaren Sprung bei den „Diäten“ für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses nämlich eine Grundentschädigung über 6.250 Euro. Dies „Entschädigung“ soll Verdienstausfälle ausgleichen, die durch die Ausübung des Mandates entstehen.

Die sonstigen „Vergünstigungen“ wie Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. sowie zusätzliches Einkommen, sind hier noch gar nicht berücksichtigt.

Ein Blick auf die zusätzlichen „Diäten“ einiger Personen bestätigt das Parlament in Berlin ist ein Selbstbedienungsladen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) kassiert als Amtszulage noch ca. 700 Euro mehr.  Auch die fünf Bundestagsvizepräsidenten/Innen erhalten, aufgrund einer Recherche von Bild noch eine halbe Diät als Zulage. „Ihre Bezüge steigen um 525 Euro auf 16.011 Euro“, lässt Bild wissen. Es geht keiner leer aus. Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse, Enquetekommissionen und des Parlamentarischen Kontrollgremiums erhalten zusätzlich 404 € mehr – insgesamt 12.275 Euro/Monat.

In diesem Parlament, macht keiner einen Handschlag umsonst! Auch die Pensionen der Abgeordneten erhöhen sich. Nach einer Legislaturperiode bekommen die Parlamentarier dann schon 1068 Euro Pension. Das entspricht der Rente eines Durchschnittsverdieners nach knapp 30 Jahren!

Im Berliner Parlament stimmt das Sprichwort: „Die Gier wird niemals satt, bis sie das Maul voll Erde hat“

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