Gier

Bundestag – über Diäten, Fresssucht und Gier

Passend zu der heutigen Diskussion der Bundesregierung, über Sparmaßnahmen im Haushalt, wieviel Geld die Regierung in den nächsten Jahren ausgeben will, richte ich heute den Blick auf den größten Berliner Selbstbedienungsladen. Was sich dort abspielt, ist die Methodik der Redefinition. Begriffe sinnverdrehend anders zu verwenden. Fest mache ich dies an dem Wort „Diäten“ wie die Bezahlung der 736 weiblichen, männlichen und diversen Abgeordneten genannt wird.

Die Abgeordneten des Bundestags haben im Juli wieder allen Grund zum Jubeln. Von Sparen ist da nicht die Rede. Denn sie erhöhen sich automatisch ihre Diäten einmal mehr – und das kräftig! Es wartet sogar die dickste Erhöhung seit 2015 auf die Bundestagsabgeordneten. Da wird trotz leerer Kassen kräftig zugelangt. Immerhin gibt es 351 Euro im Monat.

3,4 Prozent mehr Geld für jeden Abgeordneten

Das geht aus vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Nominallöhne im vergangenen Jahr hervor. Die Lohnentwicklung ist nach dem Abgeordnetengesetz maßgeblich für die Diätenerhöhung im folgenden Jahr. Das automatische Erhöhungsverfahren wurde 2016 eingeführt. Seither muss der Bundestag nur einmal zu Beginn der Legislaturperiode beschließen, an dem Automatismus festzuhalten. Eine neue Debatte im Bundestag oder eine Abstimmung darüber ist nicht nötig.

Die Diäten klettern ab Juli 2023 von 10.323,29 € auf 10.674,28 € im Monat.

Diese sogenannten Diäten gibt es in Deutschland seit 1906, davor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich. 1975 wurden die Abgeordneten vom Bundesverfassungsgericht durch ein „Diäten-Urteil“ verpflichtet, selbst über die Höhe ihrer Entschädigung öffentlich zu beschließen. Das Urteil besagt, die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine Entschädigung, mit der Verdienstausfälle ausgeglichen werden sollen! Übrigens auch für die Abgeordneten, die vor ihrem Eintritt in den Bundestag, gar keinen Verdienst hatten!

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.674,28 € neben den „Diäten“ haben diese 736 Personen einen Anspruch auf Amtsausstattung und sie bekommen eine steuerfreie Kostenpauschale. Diese wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt im Moment monatlich steuerfrei bei 4.725,48 €. 

Und hier eine kleine Aufstellung der „Diäten“ rückwirkend nur bis 2012, weshalb ich – allein durch die Geschwindigkeit der Erhöhungen – auf den Begriff „Fresssucht“ und „Gier“ kam.   

Die monatlichen Diäten 2012: 3.369 Euro – 2013: 3.477 Euro – 2014: 3.498 – 2015: 3.526 Euro -2016: 3.601 Euro –2017: 3.742 Euro- 2018 monatlich 3.840 Euro

Seit dem 1. Januar 2020 gab es einen sichtbaren Sprung bei den „Diäten“ für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses nämlich eine Grundentschädigung über 6.250 Euro. Dies „Entschädigung“ soll Verdienstausfälle ausgleichen, die durch die Ausübung des Mandates entstehen.

Die sonstigen „Vergünstigungen“ wie Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. sowie zusätzliches Einkommen, sind hier noch gar nicht berücksichtigt.

Ein Blick auf die zusätzlichen „Diäten“ einiger Personen bestätigt das Parlament in Berlin ist ein Selbstbedienungsladen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) kassiert als Amtszulage noch ca. 700 Euro mehr.  Auch die fünf Bundestagsvizepräsidenten/Innen erhalten, aufgrund einer Recherche von Bild noch eine halbe Diät als Zulage. „Ihre Bezüge steigen um 525 Euro auf 16.011 Euro“, lässt Bild wissen. Es geht keiner leer aus. Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse, Enquetekommissionen und des Parlamentarischen Kontrollgremiums erhalten zusätzlich 404 € mehr – insgesamt 12.275 Euro/Monat.

In diesem Parlament, macht keiner einen Handschlag umsonst! Auch die Pensionen der Abgeordneten erhöhen sich. Nach einer Legislaturperiode bekommen die Parlamentarier dann schon 1068 Euro Pension. Das entspricht der Rente eines Durchschnittsverdieners nach knapp 30 Jahren!

Im Berliner Parlament stimmt das Sprichwort: „Die Gier wird niemals satt, bis sie das Maul voll Erde hat“

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Zerstörende Vorteilsnahme

Den hier veröffentlichten Netzfund, finde ich sehr bemerkenswert. Wer kennt sie nicht, die Menschen, die aus Egoismus und Gier, ihren Vorteil suchen und dabei ein gutes Miteinander zerstören!? Hier, bitte auch gerne zum weitergeben! Um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist ein Netzfund und hat nichts mit mir und meinen Nachbarn zu tun!

Vor ungefähr 6 Monaten fragte mich mein Nachbar,

ob es uns nichts ausmachen würde, unser Wi-Fi-Passwort zu teilen.

Wir beschlossen, es ihm zu geben, weil es uns nichts extra kosten würde und weil wir mit ihm auskamen.

Gestern, als ich aus dem Auto stieg, war der Nachbar an seiner Tür und machte sich bereit, nach draußen zu kommen. Ich blieb stehen, um ein bisschen zu reden, als er die Tür offenhielt.

Er sagte mir glücklich, dass er jetzt Netflix habe.

Dabei sagte ich scherzhaft: “Ich arbeite hart, ich habe kaum Zeit zum Fernsehen, aber wenn Sie uns Ihr Passwort zum Anschauen einiger Shows leihen könnten, würden wir es schätzen.“

In der Ferne war eine Stimme zu hören, im Haus.

Es war seine Frau. “Wir können ihnen das Passwort nicht geben, weil ich derjenige bin, der die Rechnung bezahlt und ich kann es nicht teilen.“

Der Mann entschuldigte sich und ich sagte, es sei kein Problem. Wir redeten weiter über andere Dinge, und als ich ging, arbeitete er draußen.

Als ich ein wenig später nach draußen schaute, bemerkte ich, dass die Frau des Mannes nach draußen kam.

Sie wirkte sehr nervös und verärgert. Sie gingen beide ins Haus.

Nach ein paar Minuten kamen er und seine Frau zu meiner Tür, um mir zu sagen, dass das WLAN-Passwort nicht mehr funktioniert.

Ich sah sie an und sagte: „Ich habe mein Passwort geändert, weil ich die Rechnung bezahle und sie nicht teilen kann.“

Die Frau wurde rot und versuchte etwas zu sagen,

aber ich sagte:

„Ma’am, ich habe mein Netzwerk und du hast dein Netflix, alles ist in Ordnung und alle sind glücklich.“

Sie drehten sich um und gingen. Sie haben nie wieder mit mir gesprochen.

Hier ist die Lektion, die ich daraus gelernt habe:

– Freundschaft muss gegenseitig sein.- Liebe muss gegenseitig sein.- Zuneigung muss gegenseitig sein.

– Win Win ist immer das Beste!

  Ab 2023 beabsichtige ich, Schweigen mit Schweigen, Abwesenheiten mit Abwesenheiten, Zuneigung mit Zuneigung, Freundschaft mit Freundschaft und Loyalität mit Loyalität zurückzugeben.

Keine einseitigen Gefühle mehr. Gefühle müssen gegenseitig sein.

PS. Wenn Du den gesamten Vorgang gelesen hast, gib ihn gerne weiter. Er ist tatsächlich Nachdenkenswert!

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Über den Kopf von uns Beitragszahlern…

…wird vonseiten der Krankenkassen bestimmt, als seien wir Almosenempfänger. Die in meinem Buch „Krank in Deutschland“ beschriebenen Systemopfer wurden im Krankheitsfall schleichend zu Bittstellern. Wir Kassenpatienten werden längst zerrieben zwischen der Gier und den Machtansprüchen der Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Unsere Milliarden an Beitragsgeldern wecken viele Besitzansprüche. Nur die haben alle nichts mit dem zu tun, was unter „Gesundheitsversorgung“ zu verstehen ist. Um Einfluss über den Geldfluss zu erhalten, sind starke Lobbygruppen an den Entscheidungsträgern der Ministerien angedockt!

Vor Jahren äußerte sich der heutige Bundesinnenminister Thomas De Maiziére (CDU), damals Chef des Bundeskanzleramtes, zu dem Einfluss von Lobbyisten auf den Gesetzgebungsprozess: „Bevor ein Vermerk den Minister erreicht, ist er schon bei der Energiewirtschaft und bei der Pharmaindustrie oder wo auch immer. Ich habe mir das aus der fernen Provinz wirklich nicht so vorstellen können!“

Die Vorgehensweisen der gesetzlichen Krankenkassen, in enger Verbindung zum Gesundheitsministerium, sollte uns Beitragszahler zu Denken geben. So wurde im November 2006 bekannt, wie die DAK einen ihrer Mitarbeiter als Referent ins Bundesgesundheitsministerium entsandte, um dort zu arbeiten. Die „Leipziger Volkszeitung“ berichtete, dass der Mann vertrauliche Informationen an seine Kasse weitergereicht hat.

Alles ganz normal?

Der damalige Ministeriumssprecher Klaus Vater (Große Koalition SPD/CDU/CSU) äußerte sich gegenüber der Zeitung: „Es ist notwendig geworden, dass sich das Bundesgesundheitsministerium von heute auf morgen von einem Mitarbeiter getrennt hat. Dieser hat vertrauliche Papiere im Zusammenhang mit der gesetzlichen Ausarbeitung der Gesundheitsreform an seine Krankenkasse weiter gereicht!“ Die DAK äußerte sich in der „Leipziger Volkszeitung“ folgendermaßen: „Die Abordnung von Experten aus den Kassen ins Ministerium gibt es nur, weil diese die Informationen aus dem Ministerium erhalten!!“ DAK-Sprecher Boda Nowitz vertrat die Ansicht vom DAK- und AOK-Bundesverband, indem er keinen Hehl daraus machte, dass beide Kassen an das Ministerium zahlreiche Experten ausgeliehen hätten. Laut DAK-Sprecher im November 2006 gehöre die Rückkoppelung von Informationen an die entsendenden Krankenkassen für die zeitweiligen Ministeriumsmitarbeiter, die von außen kommen, zum normalen Geschäft. Laut DAK-Sprecher sei es auch „von uns und auch politisch so gewollt!“ Außerdem sei die Weitergabe von Unterlagen aus dem Ministerium an die entsendenden Krankenkassen „wirklich nichts Schlimmes“. Es kommt darauf an, aus welchem Blickwinkel es betrachtet wird. Wenn die Rückkoppelung dazu führt, dass Kassen – wie z. B. ab 1.1.2011 – selbst die Höhe der Zusatzzahlungen entscheiden können, wir als Beitragszahler aber die tatsächlichen Ausgaben der Kassen nicht nachprüfen können, dann, ja dann ist dieses Gemauschel zwischen dem von mir genannten „Dreigestirn“ Politik Kassen und KV – nicht nur schlimm, sondern eine Ungeheuerlichkeit.

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