Begegnungen
Es geht nichts über die direkte Kommunikation. Freue mich immer wieder auf die Begegnungen, auf die Gespräche danach. RH
Es geht nichts über die direkte Kommunikation. Freue mich immer wieder auf die Begegnungen, auf die Gespräche danach. RH
Eine Zierde in unserem Garten ist Hahn Jakob. Im Sommer steht er zwischen Blütenstauden und im Winter darf er sich allein präsentieren. Als ich ihn heute von meinem Arbeitszimmer aus betrachtete, dachte ich: Vielleicht kann „Jakob“ eine Metapher für einen Weckruf sein? Damit wir endlich aufwachen und uns nicht benehmen, als wären wir Testpersonen für Schlafmittel!? Ich beziehe diesen Gedanken auf politische Widersprüche in Aussagen und Gesetzen, auf Veränderungen mit gravierenden gesellschaftlichen Folgen.
Hier Beispiele über Gerechtigkeit zum Nachdenken:
Da ist aktuell Christine Lamprecht, die nach knapp 13 Monaten ihr Ministeramt aufgibt und selbst kündigt! Ihr steht ab dem ersten Tag ihres Ausscheidens, laut Bund der Steuerzahler, ein sogenanntes Übergangsgeld von insgesamt rund 227.000 Euro zu. Dazu kommt die abgesicherte Pension – in die sie keinen Cent einzahlen musste!!
Wie sehr in politischen Ämtern die eigene Sicherheit im Focus von Entscheidungen steht, beweist aktuell Innenministerin Nancy Faeser. Sie geht so weit, dass sie für das angestrebte Amt der hessischen Ministerpräsidentin keinerlei Risiken eingeht. Nur über die ausgestellte Rückfahrkarte nach Berlin in das Innenministerium, geht sie in den Hessen Wahlkampf. Die in politischen Zirkeln forcierte eigene Absicherungsmentalität, wird hier sichtbar.
Dazu kommt: Keiner unserer Volksvertreter und Volksvertreterinnen muss sich bei nachgewiesenen Fehlentscheidungen und dadurch entstandenen finanziellen Schäden verantworten. Das war schon immer so und wird nicht einmal im Ansatz versucht zu thematisieren! Mein Versuch in einer politischen Diskussionsrunde ein fehlendes Staatshaftungsgesetz zu thematisieren – über dieses der Verursacher, die Verursacherin von Fehlentscheidungen – haftbar gemacht werden kann, scheiterte an der überwiegenden Anzahl von Beamten.
Neben dem Fallbeispiel Lambrecht, steht jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin die bei eigener Kündigung des Arbeitsplatzes von der Agentur für Arbeit, für zustehendes Arbeitslosengeld mit einer Sperrzeit bestraft wird. Und wenn Er/Sie Pech hat und keine adäquate dauerhafte Beschäftigung findet, im Alter Flaschen sammelt und zum Überleben bei der Tafel ansteht!
Beide Entscheidungen – Lambrechts großzügiges Übergangsgeld, genau wie die monatelange Bestrafung bei eigener Kündigung – kommen aus der selben Feder unserer Volksvertretung. Hier wird die Aussage nachvollziehbar: Unsere Regierung und die damit verbundene Gesetzgebung agiert mit unseren Steuergeldern, nach dem Prinzip eines Selbstbedienungsladens! Dazu gibt es zig Beispiele, von denen wir immer wieder hören und lesen.
Dazu ein Blick auf gravierende Unterschiede – die wir gar nicht mehr registrieren:
Bund, Land oder Kommune sind nach Art. 33 Abs. 5GG verpflichtet, die Beamt:innen und ihre Angehörigen in amtsangemessener Höhe und auf Lebenszeit zu alimentieren. Laut dem Bundesbesoldungsgesetz (§ 3 BBesG) haben Beamte und Beamtinnen Anspruch auf monatliche Besoldung, die jeweils im Voraus am Monatsersten ausbezahlt wird. Dies gilt auch für die Pensionsauszahlungen.
Grundsätzlich unterscheidet man beim Arbeitnehmer/ oder Arbeitnehmerin Lohn und Gehalt wie folgt: In der Regel wird das monatliche Entgelt als Gehalt am Ende des Monats gezahlt. Auch die Rente wird am Ende des Monats ausgezahlt. Daher kommt der Spruch: Für den leeren Geldbeutel, ist noch zu viel Monat übrig.
Zum Unterschied: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlen über Sozialabgaben in die Rentenkassen ein. Beim aktuellen Rentenniveau von rund 48 Prozent bedeutet das: Nach 45 Beitragsjahren erhalten Rentner ca. 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes, der dann aktuell herrscht.
Beamte und Beamtinnen haben nach ihrer Dienstzeit, ohne auch nur einen Cent einbezahlt zu haben, einen Pensionsanspruch.
Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt bei Männern 65 Jahre und noch bis zum Jahr 2024 bei Frauen 60 Jahre. Netto können Pensionäre laut Einkommensverbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes durchschnittlich monatlich über rund 3.404 Euro verfügen.
Unabhängig davon, dass sämtliche Pensionsgelder von unseren Steuergeldern finanziert werden, stellt sich die Frage wie lange wir uns diesen aufgeblähten Beamtenstaat noch leisten können!?
Hier beginnt die Frage nach Gerechtigkeit, die wir dringend stellen müssen. Vor allem muss diskutiert werden, was wir unseren kommenden Generationen aufbürden!?
Solange die über Rentenhöhe und Lebensarbeitszeit entscheiden, die es nicht betrifft, weil anders und besser abgesichert, wird es weder thematisiert und schon gar nicht geändert!
Also bitte – hier ist er, der Hahn „Jakob“ und ich hoffe Ihr alle hört seinen Weckruf zum Nachdenken und Einmischen.
Bis zum nächstenmal Gruß RH