Sonntagsgedanken: Der Irrtum

Nach 16 Jahren Amtszeit von Angela Merkel (CDU) an der Spitze Deutschlands, hat die neue Regierung nun die Amtsgeschäfte übernommen. Im Bundestag wurde Olaf Scholz (SPD) als Kanzler der Bundesrepublik und 5 Bundes-Ministerinnen und 9 Bundes-Minister vereidigt!

Im Gespräch mit jungen Erwachsenen fiel er mir wieder auf, der Irrtum den auch ich in den neunziger Jahren hatte. Für uns Bürgerinnen und Bürgern suggeriert das Wort „vereidigt“ als handle es sich um einen „Eid“ der, bei Verstoß, rechtliche Folgen hat.

Nach Artikel 71 leisten unsere Politiker/Innen bei Amtsübernahme folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. “

Bei den Gesprächen mit den jungen Leuten kam die Frage auf, weshalb Politiker/Innen die gegen diesen Eid verstoßen, noch nie verurteilt wurden?! Da erinnerte ich mich an die neunziger Jahre, als ich mich publizistisch und mit Vorträgen, sehr massiv mit der Aufklärung über das Thema Scientology beschäftigte und über diesen Irrtum mit dem Eid stolperte!  

Denn nach massiven Auseinandersetzungen mit SC und die damit verbundenen Angriffe der Organisation, sowie der breiten gesellschaftlichen Diskussion, der Warnungen der Politik, den dutzenden von Planstellen die deswegen geschaffen wurden, fragte ich mich: Hat die Politik da etwas verschlafen? Etwas übersehen? Weshalb reagieren sie nicht? Immerhin hatten sie doch alle einen Eid abgelegt, vonwegen uns vor Schaden zu bewahren! Ihre Pflichten gewissenhaft wahr zu nehmen. Damals war ich aktiv in der SC Aussteigerhilfe, ununterbrochen mit Betroffenen in Kontakt. Es bewegte sich aber nichts um SC zu stoppen, ich fand da wurde doch vonseiten der Politik ein Meineid geschworen!? Da ich schon immer Klärungsorientiert war, wollte ich es wissen und zeigte den damaligen Bundeskanzler Kohl wegen Meineid beim Generalbundesanwalt an, das war damals Alexander von Stahl! Meine Anzeige wurde angenommen und an die zuständige Staatsanwaltschaft in Bonn weitergeleitet, dem damaligen Regierungssitz!

Eine Antwort weshalb meine Anzeige ins Leere ging, bekam ich vom damaligen Generalstaatsanwalt in NRW. Mir wurde mitgeteilt, dass dieser Eid, der im Fall meiner Anzeige von dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl bei der Ernennung zum Kanzler geleistet wurde, kein Eid sei mit juristischem Folgen! Es handele sich lediglich um einen promissorischen Eid!!! Was nichts anderes heißt, dass es sich dabei lediglich um ein Versprechen – ohne jegliche juristischen Folgen handelt.

Erinnert mich an Kinder, die auf ein ungehaltenes Versprechen antworten: Sie mussten das Versprechen nicht halten. Zwar hätten sie mit der einen Hand geschworen, jedoch hätten sie in der anderen Hand die Finger übereinandergelegt. Dies bedeute, man müsse sich nicht daranhalten! So betrachtet, wird so manche politische Fehlentscheidung erklärbar!

Wer weiß, ob die Damen und Herren in der Politik vielleicht genau diesen Trick mit übereinander gelegten Fingern anwenden? Übrigens auch wenn nicht, Probleme wegen Verstöße gegen den abgegebenen „Eid“ haben und hatten unsere Politiker/Innen nie. Ich finde nur gut zu wissen, um welchen „Eid“ es sich handelt, dann ist die Enttäuschung beim Verstoß dagegen nicht so groß!

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