Bundestag – über Diäten, Fresssucht und Gier
Passend zu der heutigen Diskussion der Bundesregierung, über Sparmaßnahmen im Haushalt, wieviel Geld die Regierung in den nächsten Jahren ausgeben will, richte ich heute den Blick auf den größten Berliner Selbstbedienungsladen. Was sich dort abspielt, ist die Methodik der Redefinition. Begriffe sinnverdrehend anders zu verwenden. Fest mache ich dies an dem Wort „Diäten“ wie die Bezahlung der 736 weiblichen, männlichen und diversen Abgeordneten genannt wird.
Die Abgeordneten des Bundestags haben im Juli wieder allen Grund zum Jubeln. Von Sparen ist da nicht die Rede. Denn sie erhöhen sich automatisch ihre Diäten einmal mehr – und das kräftig! Es wartet sogar die dickste Erhöhung seit 2015 auf die Bundestagsabgeordneten. Da wird trotz leerer Kassen kräftig zugelangt. Immerhin gibt es 351 Euro im Monat.
3,4 Prozent mehr Geld für jeden Abgeordneten
Das geht aus vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Nominallöhne im vergangenen Jahr hervor. Die Lohnentwicklung ist nach dem Abgeordnetengesetz maßgeblich für die Diätenerhöhung im folgenden Jahr. Das automatische Erhöhungsverfahren wurde 2016 eingeführt. Seither muss der Bundestag nur einmal zu Beginn der Legislaturperiode beschließen, an dem Automatismus festzuhalten. Eine neue Debatte im Bundestag oder eine Abstimmung darüber ist nicht nötig.
Die Diäten klettern ab Juli 2023 von 10.323,29 € auf 10.674,28 € im Monat.
Diese sogenannten Diäten gibt es in Deutschland seit 1906, davor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich. 1975 wurden die Abgeordneten vom Bundesverfassungsgericht durch ein „Diäten-Urteil“ verpflichtet, selbst über die Höhe ihrer Entschädigung öffentlich zu beschließen. Das Urteil besagt, die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine Entschädigung, mit der Verdienstausfälle ausgeglichen werden sollen! Übrigens auch für die Abgeordneten, die vor ihrem Eintritt in den Bundestag, gar keinen Verdienst hatten!
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.674,28 € neben den „Diäten“ haben diese 736 Personen einen Anspruch auf Amtsausstattung und sie bekommen eine steuerfreie Kostenpauschale. Diese wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt im Moment monatlich steuerfrei bei 4.725,48 €.
Und hier eine kleine Aufstellung der „Diäten“ rückwirkend nur bis 2012, weshalb ich – allein durch die Geschwindigkeit der Erhöhungen – auf den Begriff „Fresssucht“ und „Gier“ kam.
Die monatlichen Diäten 2012: 3.369 Euro – 2013: 3.477 Euro – 2014: 3.498 – 2015: 3.526 Euro -2016: 3.601 Euro –2017: 3.742 Euro- 2018 monatlich 3.840 Euro
Seit dem 1. Januar 2020 gab es einen sichtbaren Sprung bei den „Diäten“ für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses nämlich eine Grundentschädigung über 6.250 Euro. Dies „Entschädigung“ soll Verdienstausfälle ausgleichen, die durch die Ausübung des Mandates entstehen.
Die sonstigen „Vergünstigungen“ wie Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. sowie zusätzliches Einkommen, sind hier noch gar nicht berücksichtigt.
Ein Blick auf die zusätzlichen „Diäten“ einiger Personen bestätigt das Parlament in Berlin ist ein Selbstbedienungsladen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) kassiert als Amtszulage noch ca. 700 Euro mehr. Auch die fünf Bundestagsvizepräsidenten/Innen erhalten, aufgrund einer Recherche von Bild noch eine halbe Diät als Zulage. „Ihre Bezüge steigen um 525 Euro auf 16.011 Euro“, lässt Bild wissen. Es geht keiner leer aus. Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse, Enquetekommissionen und des Parlamentarischen Kontrollgremiums erhalten zusätzlich 404 € mehr – insgesamt 12.275 Euro/Monat.
In diesem Parlament, macht keiner einen Handschlag umsonst! Auch die Pensionen der Abgeordneten erhöhen sich. Nach einer Legislaturperiode bekommen die Parlamentarier dann schon 1068 Euro Pension. Das entspricht der Rente eines Durchschnittsverdieners nach knapp 30 Jahren!
Im Berliner Parlament stimmt das Sprichwort: „Die Gier wird niemals satt, bis sie das Maul voll Erde hat“
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