Sonntagsgedanken
Ein anderer Bick auf die Bundespräsidentenwahl!
Unser neuer und alter Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich selbst für eine zweite Amtszeit zur Wahl gestellt. Dafür hat er meine Hochachtung. Denn er hätte in einen abgesicherten Ruhestand gehen können! Gerade in dieser jetzigen Zeit, mit einer gespaltenen Gesellschaft, politischen Machtkämpfen mit ungewissem Ausgang, stellt er sich dieser Aufgabe! Chapeau!
Die Bundesversammlung hat heute Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten gewählt. Mit 1045 von 1437 abgegebenen Stimmen wurde er mit absoluter Mehrheit in seinem Amt bestätigt.
Was bei seiner Wahl untergeht, er hat mit seiner Entscheidung sich einer zweiten Amtszeit zu stellen, auch den Steuersäckel enorm entlastet. Denn die Höhe des Ehrensoldes eines Altpräsidenten bemisst sich nach § 1 an der „Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“. Die Summe beläuft sich derzeit auf 214.000 Euro pro Jahr. Rechnerisch nur ein paar Tausend weniger, als im Amt!
Ein Bundespräsident hat in der Amtszeit ein jährliches Gehalt von 236.000 Euro (Stand 2017). Hinzukommen 78.000 Euro Aufwandsgeld, mit dem er beispielsweise Bedienstete bezahlt, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Im Moment haben wir drei ehemalige Bundespräsidenten in Pension.
Horst Köhler, Christian Wulff und Joachim Gauck. Jeder von ihnen erhält diese 214.000 € Altersruhegeld! Dazu kommt ein komplettes Büro, Dienstwagen und Mitarbeiter.
Als Christian Wulff (CDU) mit 52 Jahren, keine zwei Jahre im Dienst, im Februar 2012 von seinem Amt als Bundespräsident zurücktritt, gab es Diskussionen. Es wurde erwartet, dass er wenigstens auf Büro, Dienstwagen und Mitarbeiter verzichtet. Das tat Wulff nicht. Im Gegenteil Er verlangte alles genau wie seine Vorgänger es bekamen und bis ans Lebensende bekommen. Er hat sogar dazu verdient. Klar, er war ja gerade 52! Er arbeitete als Anwalt und außerdem als Prokurist der deutschen Tochter eines türkischen Modeunternehmens. Er darf das. Es gibt kein Gesetz, das früheren Bundespräsidenten zusätzliche Erwerbsquellen verschließt. Wie wir wissen, müssen Amtsträger nicht selbst für ihr Alter vorsorgen und erhalten meist üppige Altersbezüge. Geregelt wird die Altersversorgung von Bundespräsidenten in einem eigenen Gesetz.
Es geht mir bei der heutigen Bundespräsidentenwahl um diesen Blick, dass in diesem hohen Amt es eben auch solche und solche gibt! Gerade Entscheidungen zeigen eine Haltung des Menschen, der ein Amt bekleidet!