Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt, sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Tilly,
Auf meinen offenen Brief vom 8.10.2008, haben Sie mir am 15. Dezember 2008 geantwortet. Ihr Schreiben ist bei mir am 23.Dezember eingegangen.
Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass ich persönlich als Autorin und als Initiatorin der Bürgerinitiative „patient-informiert-sich“, die Ministerin angeschrieben habe! Es ist daher nicht nachzuvollziehen, weshalb Sie Ihr Antwortschreiben an Paul und Renate Hartwig und an den Direct Verlag (nicht: Direktverlag) adressieren.
Gleichwohl zeigt diese Unzulänglichkeit, dass Sie zu meiner Person zumindest halbwegs recherchiert haben. Und so wissen Sie jetzt, dass mein Ehemann Paul heißt und Inhaber des Direct Verlags ist. Daraus allerdings zu schließen, dass Ihr Antwortschreiben nicht direkt an mich, als Verfasserin des offenen Briefes und Initiatorin der Bürgerinitiative – beides ist in meinem Schreiben leicht erkennbar – zu richten sei, erschließt sich auf den ersten Blick nicht, weil an sich unlogisch und auch unhöflich.
In der näheren Analyse Ihres Antwortschreibens wird das Ziel Ihrer Unzulänglichkeit allerdings durchsichtig.
Es fällt Ihnen schwer zuzugeben, oder besser gesagt, sie wollen es totschweigen, dass es eine funktionierende, bundesweite Bürgerinitiative gegen die von Ihnen zu verantwortende Gesundheitspolitik gibt..